Rücken- und Fußzentrum
Rücken- und Fußzentrum
© Rücken- und Fußzentrum • Mariano Giovanni • Safferstettener Str. 33b • 94072 Bad Füssing • Tel. 08531 - 22330

Die Kur

in Bad Füssing

Ambulante Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort

(früher offene Badekur)

Es gibt verschiedene Arten von Kuren, die man sich „selbst“ verschreiben kann. Dazu gehört zum Beispiel auch eine “Bäderkur“. Diese wird zwar sicher etwas „professioneller“ betreut, als ein gewöhnlicher Urlaub, aber trotzdem von den Krankenkassen bestenfalls finanziell unterstützt. Dies passiert jedoch nur sehr selten, weil es mitunter ja schon schwierig ist, eine echte Kur bei der Krankenkasse zu beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einige dieser Hürden zu überwinden. Jeder gesetzlich Versicherte kann alle drei Jahre Kurleistungen bei seiner Kasse beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch häufiger, sofern ein Arzt dies bestätigt. Eine Vorsorgemaßnahme am anerkannten Kurort ist auch unabhängig von Alter, Berufstätigkeit oder Rentnerdasein. Also jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine Kurmaßnahme beantragen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort werden 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Denken Sie daran, dass es um Ihre Gesundheit geht! Wird der Antrag dennoch abgelehnt, kann jeder Versicherte auch auf eigene Kosten eine Kur absolvieren. Die dafür nötigen Heilmittel können von seinem Haus- oder Kurarzt  verschrieben werden die Zuzahlung beträgt dann zehn Prozent der Heilmittelkosten und 10,- Euro pro Rezept. Darüber hinaus kann Ihre Kasse einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13,- Euro pro Tag gewähren, je nach Krankenkasse. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10,- € pro Rezept und 10 Prozent der Kurmittel. Sollte der Antrag doch abgelehnt werden, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern legen Sie unbedingt dagegen schriftlichen Widerspruch ein und begründen diesen damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendungen verordnen, zum anderen bei ihnen kein Thermalwasser vorhanden ist. Sie können am Kurort die Anwendungen frei von häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress durchführen und Ihr Körper kann sich durch den Ortswechsel in einem anderen Klima besser und effektiver regenerieren. So kann jeder etwas für seine Gesundheit tun und erholsame Tage unter medizinischer Betreuung verbringen. Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde...
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Ambulante Vorsorgeleistungen

am anerkannten Kurort

(früher offene Badekur)

Es gibt verschiedene Arten von Kuren, die man sich „selbst“ verschreiben kann. Dazu gehört zum Beispiel auch eine “Bäderkur”. Diese wird zwar sicher etwas „professioneller” betreut, als ein gewöhnlicher Urlaub, aber trotzdem von den Krankenkassen bestenfalls finanziell unterstützt. Dies passiert jedoch nur sehr selten, weil es mitunter ja schon schwierig ist, eine echte Kur bei der Krankenkasse zu beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einige dieser Hürden zu überwinden. Jeder gesetzlich Versicherte kann alle drei Jahre Kurleistungen bei seiner Kasse beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch häufiger, sofern ein Arzt dies bestätigt. Eine Vorsorgemaßnahme am anerkannten Kurort ist auch unabhängig von Alter, Berufstätigkeit oder Rentner- dasein. Also jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine Kurmaßnahme beantragen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort werden 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Denken Sie daran, dass es um Ihre Gesundheit geht! Wird der Antrag dennoch abgelehnt, kann jeder Versicherte auch auf eigene Kosten eine Kur absolvieren. Die dafür nötigen Heilmittel können von seinem Haus- oder Kurarzt  verschrieben werden die Zuzahlung beträgt dann zehn Prozent der Heilmittelkosten und 10,- Euro pro Rezept. Darüber hinaus kann Ihre Kasse einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13,- Euro pro Tag gewähren, je nach Krankenkasse. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10,- € pro Rezept und 10 Prozent der Kurmittel. Sollte der Antrag doch abgelehnt werden, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern legen Sie unbedingt dagegen schriftlichen Widerspruch ein und begründen diesen damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendungen verordnen, zum anderen bei ihnen kein Thermalwasser vorhanden ist. Sie können am Kurort die Anwendungen frei von häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress durchführen und Ihr Körper kann sich durch den Ortswechsel in einem anderen Klima besser und effektiver regenerieren. So kann jeder etwas für seine Gesundheit tun und erholsame Tage unter medizinischer Betreuung verbringen. Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde...
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